Zuletzt am Sonntag, den 19. April 2024 wurden - mit einer Ausnahme - alle Funktionsträger (Die gesamte Vereinsleitung plus Kassenprüfer und Delegierte) neu gewählt.
Auf der HJV 2024 haben wir die Satzung bezüglich der Anzahl der Gartenfachberater*innen angepasst und 2 Mitglieder in dieses Amt gewählt.
Nach der Wahl ist vor der Wahl und damit ein guter Grund die Aufgaben zu den Funktionen hier im Groben darzustellen. Damit fällt es allen Mitgliedern zukünftig hoffentlich leichter, bei einer der kommenden Wahlen JA zu sagen.
Die folgenden Beiträge hatten wir bereits an anderer Stelle bekannt gemacht und stellen sie hier noch einmal gesammelt für euch bereit:
Stand: 13.09.2021
Ordentliche und unordentliche Mitglieder?
16.07.2024/13.09.21/04.04.20/29.01.17_Alle drei Jahre werden alle Funktionsträger unseres Vereins neu gewählt. Nicht alle Mitglieder stellen sich dann wieder zur Wahl. Es werden also aktive Leute gesucht, die sich ehrenamtlich über den eigenen Garten hinaus für unseren Verein engagieren wollen. Damit stehen wir nicht allein. In der 2017-Februar-Ausgabe des Gartenfreundes war "Werden Sie Vorstand!" der Leitartikel. Auf Seite 16 wird das Thema nochmal aufgegriffen:
... Viele Verbände und Vereine machen sich Sorgen. Sie befürchten, dass zu wenige Mitglieder bereit sind, ein Ehrenamt im Vorstand zu übernehmen. Der Verein wäre dadurch auf Dauer nicht mehr
handlungsfähig. Diese Sorgen muss man ernst nehmen. Sie zu verdrängen, wäre falsch. Wer bis zum letzten Moment wartet, um die Nachfolge zu regeln, setzt sich damit unweigerlich unter Zugzwang
...
Bitte weiter lesen im Gartenfreund 02/2017 auf Seite 16.
Also - wer ist bereit, aktiv in unserem Verein mitzuwirken? Es muss ja nicht gleich eine Position im Vorstand sein, aber ...
Wir werden dieses Thema immer wieder aufgreifen bzw. aktualisieren. Wer sich jetzt schon angesprochen fühlt, kann sich - ganz unverbindlich - bei der Vereinsführung informieren. Das ist am
einfachsten zu den Sprechhzeiten möglich.
13.09.2021/25.02.2017_Die (offizielle) Grundlage für unseren Verein ist unsere Satzung. Seit 2013 sind wir ein eingetragener Verein. Dazu hatten wir im Vorfeld unsere Satzung grundlegend überarbeitet.
Sie kann zusammen mit unserer Vereinsordnung hier eingesehen oder heruntergeladen werden: Zur Satzung
Darin sind Punkte/Paragraphen und die dazu gehörenden Regelungen festgelegt:
Unsere Vereinsordnung orientiert sich inhaltlich an der Gartenordnung der Unterpachtverträge. Wir haben sie erstellt, da sich die Gartenordnungen zu den Unterpachtverträgen immer wieder verändert haben. Mit der Vereinsordnung haben wir eine einheitliche Regelung für alle Mitglieder.
Im Punkt 1 unserer Satzung ist der Name unseres Vereins festgelegt.
Neben unserem Namen und unserem Sitz (Berlin) ist im Punkt 1 auch das Geschäftsjahr festgelegt. Das ist der Zeitraum, über den wir regelmäßig unsere Ein- und Ausgaben darstellen. Unser Geschäftsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr. Zum Ende des Geschäftsjahres werden auch die Jahresrechnungen für das Folgejahr verschickt. Damit dafür alle Positionen zum Jahresende zusammen getragen werden können, ist der Zeitraum für die Gemeinschaftsarbeiten abweichend festgelegt (01.12. des Vorjahres bis zum 30.11. des jeweiligen Geschäftsjahres).
Der Zweck unseres Vereins ist im zweiten Punkt geregelt.
Hier ist auch die Verwendung der Mittel (z. B. Geld des Vereins) festgelegt. Sie können nur für die dort genannten Zwecke eingesetzt werden. Jedes Vereinsmitglied sollte die Zwecke seines Vereins kennen und unterstützen. Damit fällt es dann eigentlich gar nicht mehr schwer, sich nach seinen Möglichkeiten für unseren Verein und damit unsere Gemeinschaft einzusetzen.
16.07.2024/13.09.21/12.03.17_Wir haben eine Vereinsführung und eine Vereinsleitung. Das Bestimmende in unserem Verein sind Beschlüsse der Mitgliederversammlungen. Und was ist mit dem Vorstand?
Der Reihe nach:
Wir sind ein eingetragener Verein. In einem e.V. vertritt der Vorstand den Verein in allen Dingen nach außen. So auch in rechtlichen Dingen. Nur der Vorstand kann wirksame Verträge für den Verein abschließen. Über unsere Vereins-Satzung ist geregelt, dass dies immer zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam tun. Außenstehende können „rechtswirksam“ nur über unseren Vorstand (jedes Vorstandsmitglied) mit uns Kontakt aufnehmen.
Bei der Formulierung unserer Satzung sind wir deshalb einer Empfehlung gefolgt. Wir haben den Vorstand nur auf wenige Mitglieder begrenzt. Das sind die oder der
Wer aktuell zum Vorstand gehört, könnt Ihr im Impressum dieser Webseite nachsehen.
Unsere Vereinsführung erledigt die laufenden Geschäfte unseres Vereins. Alle Aufgaben die über unsere Satzung nicht anderen Funktionsträgern zugewiesen sind, sind Aufgaben der Vereinsführung. Nach unserer Satzung gibt es keine Vorstandssitzungen, dies sind immer Sitzungen der Vereinsführung.
Unsere Vereinsfürung besteht aus
Erweitert um die folgenden Funktionsträger wird aus der Vereinsführung unsere Vereinsleitung:
Die Vereinsleitung kann man mit dem vergleichen, was früher mit dem Erweiterten Vorstand bezeichnet wurde. Die Vereinsleitung trifft sich in eigenen Sitzungen. Bei uns ist das in der Regel einmal im Jahr im November.
Über die Vereinsleitung hinaus gibt es nach unserer Satzung mindestens noch diese "sonstigen Funktionsträger":
Alle Funktionsträger werden von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Ihre Aufgaben ergeben sich als erstes aus der Satzung. Darüber hinaus hat die Vereinsführung eine Geschäftsordnung festzulegen. Darin werden die Zuständigkeiten unter den Mitgliedern der Vereinsleitung aufgeteilt. Unsere derzeitige Geschäftsordnung enthält darüber hinaus auch Festlegungen zu den Aufgaben von Kommissionen/Arbeitsgruppen und weiteren Funktionen. In diesem Fall für den
Diese werden nicht gewählt, sondern von der Vereinsleitung berufen.
Die Wahlen für alle Funktionsträger finden alle drei Jahre auf der Jahreshauptversammlung statt. In den „Vorstand“ und als Delegierte und Kassenprüfer können nur ordentlichen Mitglieder gewählt
werden. Alle übrigen Funktionen können auch von fördernden Mitgliedern ausgefüllt werden.
Das nebenstehende Bild zeigt nochmal die Zusammensetzung der Vereinsleitung. Zum Vergrößern einfach das Bild anklicken.
Ausschließlich ordentliche Mitglieder sind auf den Mitgliederversammlungen stimm- und wahlberechtigt. Fördernde Mitglieder haben ein Rederecht.
13.09.2021/07.06.2017_Zur Eintragung unseres Vereins beim Amtsgericht hatten wir unsere Satzung überarbeitet/neu erstellt. Dabei haben wir versucht folgende Anforderungen weiterhin zu berücksichtigen:
Was unterscheidet „ordentliche“ und „fördernde“ Mitglieder?
Was unterscheidet sie noch?
Zusammengefasst:
und
14.03.2024/13.09.21/17.04.21/10.09.17_Auf der Jahreshauptversammlung werden alle drei Jahre alle Funktionsträger unserer Vereinsleitung, die Delegierten und ihre Vertreter sowie die Kassenprüfer neu gewählt. Die Vereinsleitung umfasst die Vereinsführung samt Jugendwart(in), bis zu drei Gartenfachberater(innen) sowie zwei bis fünf Vertrauensleute zu den örtlichen Abschnitten unser Kleingartenanlage (Abschnittsleiter). Der Vorstand (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassierer und Schriftführer) und bis zu drei Beisitzer bilden die Vereinsführung.
Gewählt werden also:
Die Vereinsleitung
|-- Vereinsführung
| |-- 1. Vorsitzende(r) (muss ein ordentliches Mitglied sein)
| |-- 2.
Vorsitzende(r) (muss ein ordentliches Mitglied sein)
| |--
Schriftführer(in) (muss ein ordentliches Mitglied sein)
| |--
Kassierer(in) (muss ein ordentliches Mitglied sein)
| `-- Bis zu drei Beisitzer*innen
|-- Jungendwart(in)
|-- Ein bis drei Gartenfachberater(innen)
`-- Zwei bis fünf Vertrauensleute (Abschnittsleiter)
Zwei Delegierte und ihre Vertreter*innen (müssen ordentliche Mitglieder sein)
Zwei Kassenprüfer*innen (müssen ordentliche Mitglieder sein)
Nicht gewählt werden die Mitglieder des Veranstaltungsausschusses, der oder die Wasser- und Stromwart(in) sowie alle anderen Arbeitskreise/Kommissionen. Sie werden vorgeschlagen und von der Vereinsleitung berufen.
Für welchen Zeitraum werden die Mitglieder gewählt?
Alle Funktionsträger werden für die Dauer der nächsten drei Jahre gewählt.
Wer kann wählen?
Wer gewählt wird, dass entscheiden mehrheitlich die Mitglieder, die auf der JHV anwesend und stimmberechtigt sind. Natürlich können nur Mitglieder gewählt werden, die auch kandidieren. Als
Kandidaten für eine Funktion im Vorstand (1. und 2. Vorsitzender, Schriftführer und Kassierer) sowie zum Delegierten oder Kassenprüfer stehen nur ordentliche Mitglieder zur Auswahl. In alle
übrigen Funktionen können auch fördernde Mitglieder gewählt werden.
Wie wird gewählt?
Alle Funktionsträger werden einzeln gewählt.
Die Wahl kann in verdeckt (schriftlich) oder offen (Handzeichen) erfolgen. Die Art wird von der Versammlungsleitung festgelegt. Die Wahl muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn
mindestens ein Viertel der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt.
Im ersten und zweiten Wahlgang benötigten die Kandidaten die absolute Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Bei 80 Anwesenden wären das 41 Stimmen. Erreicht auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit, genügt im dritten Wahlgang die relative Mehrheit. Gewählt ist dann das Mitglied mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los zwischen den kandidierenden Mitgliedern mit den meisten Stimmen.
Welche Aufgaben übernehme ich, wenn ich mich wählen lasse?
Bevor wir zu den Aufgaben kommen - hilfreich ist in jedem Fall die Bereitschaft sich auch mit Themen zu befassen, die unser Vereinsleben und damit den Zweck unseres Vereins fördern. Und dabei ist schnell sie angerechnete Stundenzahl (Gemeinschaftsarbeit: 10 Stunden, 5 Stunden für Delegierte und Kassenprüfer) erschöpft und auch die pauschale Aufwandsentschädigung aufgebraucht.
Es handelt sich um Ehrenämter!
Wie in der Satzung festgelegt, hat die Vereinsführung eine Geschäftsordnung beschlossen, die die Aufgaben unter den Mitgliedern Vereinsleitung aufteilt und auch die Aufgaben des Veranstaltungsausschusses, des/der Strom- und Wasserwart(in) beschreibt. Diese Aufteilung ist nicht auf alle Zeiten festgeschrieben, sondern kann von der nächsten Vereinsführung nach Ihren Erfordernissen angepasst werden.
Die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Funktionen verkürzt zusammengefasst sind danach:
1. Vorsitzender
Ist Mitglied des Vorstands und damit der Vereinsführung. Sie/er repräsentiert unseren Verein nach außen und leitet in der Regel die Versammlungen. Daneben sind die Arbeiten Rund um die Verwaltung der Pachtverträge (Pächterwechsel etc.) die Hauptaufgabe.
2. Vorsitzender
Ist Mitglied des Vorstands und damit der Vereinsführung. Sie/er repräsentiert unseren Verein nach außen und vertritt den 1. Vorsitzenden. Daneben sind die Organisation der Gemeinschaftsarbeiten und Auskünfte/Regelungen zu den Bau- und Baumschutzverordnungen Hauptaufgaben.
Schriftführer
Ist Mitglied des Vorstands und damit der Vereinsführung. Sie/er repräsentiert unseren Verein nach außen fertigt die Protokolle der Versammlungen an. Sie/er organisiert den Schriftwechsel und dessen Ablage, pflegt die Chronik und unsere Webseite. Führt die Mitgliederliste.
Kassierer
Ist Mitglied des Vorstands und damit der Vereinsführung. Sie/er repräsentiert unseren Verein nach außen, verwaltet unsere Kasse, führt dazu das Kassenbuch, erstellt unsere Steuererklärung und versorgt unseren Kantinenbetrieb.
Bis zu drei Beisitzer
Sie sind ebenfalls Mitglieder der Vereinsführung und unterstützen den Vorstand zu wechselnden Aufgaben
Jungendwart(in)
Ist Mitglied der Vereinsleitung und betreut die Jugendlichen in unserem Verein (Lagerfeuer).
Gartenfachberater(innen)
Sind Mitglieder der Vereinsleitung und geben Hilfestellung zu Anbau und Pflege bezüglich der kleingärtnerischen Nutzung.
Zwei bis fünf Vertrauensleute
Sie sind Mitglieder der Vereinsleitung und vertreten und betreuen einen örtlichen Abschnitt unserer Kleingartenanlage. Sie sind das Bindeglied zwischen der Vereinsführung und den Mitgliedern in den zugeordneten örtlichen Abschnitten. Sie sind für alle Fragen der Mitglieder der erste kurze Weg und nennen bei Bedarf weitere Kontakte. Sie kümmern sich um neue Mitglieder, damit diese sich möglichst schnell und leicht in unsere Gemeinschaft einfinden können. Sie unterstützen den 2. Vorsitzenden bei der Durchführung der Gemeinschaftsarbeiten. Bei Ihnen sind auch die gelben Laubsäcke erhältlich (Ausnahme bzgl. der laubsäcke ist hierbei zzt. der Abschitt "An der Schäferei").
Delegierte
Vertreten unsere Interessen auf der Delegiertenversammlung des Bezirksverbands
Kassenprüfer
Prüfen mindestens einmal im Jahr (zur Jahreshauptversammlung) die Kassenführung und das Kassenbuch und berichten den Mitgliedern. Sie geben Hinweise zu Verbesserungen und den Mitgliedern bei Nichtbeanstandung der Buchführung eine Empfehlung zur Entlastung des Kassierers und der Vereinsleitung für den geprüften Zeitraum.